Michael Öttinger berät im Zusammenhang mit der strukturellen Bestimmung der jeweiligen Rollen und sachlichen Anwendbarkeit in allen Bereichen seines Beratungsspektrums. Darauf basierend unterstützt er seine Mandanten bei der Identifizierung und Umsetzung von bestehenden Pflichten sowie in der Folge bei der Umsetzung maßgeschneiderter Compliance-Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken. Durch die zunehmende Harmonisierung, insbesondere durch die EU-Batterieverordnung und die geplante EU-Verpackungsverordnung, stehen dabei europaweite Umsetzungsansätze im Fokus der Beratung. Soweit es jedoch – wie vielfach aufgrund nationalrechtlicher Besonderheiten – erforderlich ist, arbeitet Michael Öttinger in internationalen Projekten regelmäßig mit Partnerkanzleien in allen relevanten Jurisdiktionen zusammen und koordiniert die jeweiligen Projekte für seine Mandanten. Michael Öttinger unterstützt im Rahmen seines Beratungsspektrums auch bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Umgang mit identifizierten Verstößen. Darüber hinaus begleitet er bei der Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung von Kommunikationskampagnen in der Lieferkette zur Erlangung der zur Pflichterfüllung erforderlichen Informationen und erforderlichenfalls auch bei der Prüfung eingesetzter Software-Lösungen im Hinblick auf deren Beitrag zur Pflichterfüllung. Flankierend nimmt Michael Öttinger dabei oftmals auch Anpassungen relevanter Vertragsklauseln in allgemeinen Einkaufs- und Geschäftsbedingungen vor, um eine möglichst umfassende Einhaltung der jeweiligen Vorgaben, insbesondere im Bereich der stoffrechtlichen und produktbezogenen Compliance, sicherzustellen.
Michael Öttinger berät Unternehmen zudem zu produktbezogenen Aspekten des Chemikalienrechts, wozu insbesondere die europäischen Verordnungen REACH und POP wie auch die RoHS-Richtlinie zählen. Ebenso gehört die Beratung zu Themen rund um die SCIP-Meldepflicht, angefangen von den regulatorischen Voraussetzungen bis hin zur Entwicklung von Kommunikationsstrategien, zu seiner Expertise. Neben den genannten, produktübergreifenden Themen ist Michael Öttinger auf das Kosmetikrecht spezialisiert und unterstützt bei den formellen und materiellen Anforderungen für das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln in der EU.
Vor dem Hintergrund stetig zunehmender Regulierungstendenzen im Bereich der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, beispielsweise nach der EU-Konfliktmineralien-Verordnung, nach der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten und nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), berät Michael Öttinger auch zu den rechtlichen Implikationen in diesem Bereich. Dies umfasst insbesondere die Bestimmung der konkreten Anwendbarkeit der Vorgaben im Einzelfall sowie die Beratung hinsichtlich der Reichweite der jeweiligen Pflichten im Rahmen der konkreten Umsetzung im Unternehmen.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth (Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth)
- Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Tätigkeit bei einer internationalen Prüfungs- und Beratungsgesellschaft in Moskau/Russland im Rahmen des Referendariats
- Ausbildung zum Wirtschaftmediator (MuCDR)
- seit 2018 Rechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
- Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Regulatory & Governmental Affairs mit Spezialisierung in den Bereichen Chemikalienregulierung und produktbezogenes Umweltrecht
- Referent für alle Themen im Bereich des Chemikalienrechts und des produktbezogenen Umweltrechts, insbesondere auf Fachkonferenzen und in Seminaren
- seit 2019 Rechtsanwalt bei der Produktkanzlei
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch (erweiterte Grundkenntnisse), Russisch (erweiterte Grundkenntnisse)
Das vollständige Schriftenverzeichnis von Michael Öttinger finden Sie hier.
Ausgewählte Veröffentlichungen:
- Der Trend der EU-Lebenszyklusregulierung setzt sich fort – kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und Entsorgung von Altfahrzeugen, RAW 2024, S. 65 ff.
- Stoffbeschränkungen in der EU-Batterieverordnung und weiteren aktuellen EU-Vorschlägen, StoffR 2024, S. 1 ff.
- Die EU-Batterieverordnung – Neue Pflichten für Akteure der Batteriewirtschaft, 2023
- Produktbezogenes Umweltrecht für Medizinprodukte, MPR 2023, S. 121 ff.
- Anmerkung zum Beschluss des BVerwG vom 09.01.2023 – 10 AV 1.23 - Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgerichten bei Beliehenem als Bundesbehörde (mit Jennifer Mochkaai), GewArch 2023, S. 218 ff.
- BB-Rechtsprechungsreport zum Produktrecht 2022 – Teil I (mit Dr. Carsten Schucht), BB 2023, S. 899 ff. und Teil II (mit Dr. Carsten Schucht), BB 2023, S. 963 ff.
- Erweiterte Herstellerverantwortung im Vergleich – Deutschland und Österreich (mit Dr. Reka Krasznai), EuZW 2023, 311 ff.
- Anpassungen am Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Auswirkungen der Einbeziehung neuer Akteure, Erfolg fachlicher Beteiligung und sanktionsrechtliche Ungereimtheiten, ZfPC 2023, S. 41 ff.
- Produktbezogenes Umweltrecht – Stehen sich die beteiligten Akteure selbst und gegenseitig im Weg?, ESG 2022, S. 258 ff.
- Online-Marktplätze im Produktrecht (mit Dr. Carsten Schucht), BB 2022, S. 2435 ff.
- Umweltrechtliche Belange im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CB 2022, S. 345 ff.
- Evaluating the Draft of the European Battery Regulation – from an end-of-life perspective to a lifecycle approach, elni Review 2021 (Volltext HIER abrufbar)
- Aktuelle Entwicklungen im produktbezogenen Umweltrecht, ZfPC 2022, S. 2 ff. (Volltext HIER abrufbar)
- Das Batterierecht im Wandel der Zeit - bestehende und bevorstehende Anforderungen an die Automobilbranche, RAW 2022, S. 52 ff.
- Die Novelle des VerpackG, CB 2021, S. 292 ff.