Dr. Florian Niermeier verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Prozessführung (Litigation). Er vertritt Unternehmen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten, um Ansprüche durchzusetzen oder behauptete Ansprüche abzuwehren. Dies umfasst insbesondere das Produkthaftungsrecht, das Kauf- und Werklieferungsrecht einschließlich des Regresses in der Lieferkette sowie allgemeine wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen. Ferner ist Dr. Niermeier Experte im Bereich Medizinprodukterecht. Hier berät er Hersteller, Importeure, Händler und andere Marktakteure dabei, die geltenden spezifisch regulatorischen Anforderungen einzuhalten. Erforderlichenfalls begleitet er Mandanten bei der Notifikation der zuständigen Behörden und koordiniert länderübergreifende Produktrückrufe. Bereits in dieser Phase des Falles behält er die Sicherung und Durchsetzung späterer Regressansprüche im Blick. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in diesem Bereich bildet die Beratung bezüglich der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen durch die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Diese enthält deutlich detailliertere und oft strengere regulatorische Anforderungen bezüglich Medizinprodukten. Im Übrigen unterstützt er Mandanten bei der sachgerechten Bewertung von Produktrisiken. Nicht selten sind hier Ansprüche, insbesondere in der Lieferkette, durchzusetzen oder abzuwehren. Schließlich umfasst seine Tätigkeit die (außer-)gerichtliche Durchsetzung und vor allem Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Klagen wegen produktrechtlicher Verstöße.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
- Promotion an der Universität Augsburg bei Prof. Dr. Beate Gsell zu einem schuldrechtlichen Thema
- nach dem Referendariat im OLG-Bezirk München Tätigkeit in den Litigation-Abteilungen deutscher, britischer und amerikanischer Großkanzleien
- regelmäßige Referententätigkeit, insbesondere für die DEKRA Akademie
- 2019 Gründungspartner der Produktkanzlei
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Das neue europäische Recht auf Reparatur, ZfPC 2024, 150 ff.
- Überblick zum neuen europäischen Recht auf Reparatur, K&R 2024, 483
- „Gewährleistung“ bei Rückrufen nach der neuen EU-Produktsicherheits-VO, NJW 2024, S. 1463 ff.
- EU-Regeln zu digitalen Inhalten und zum Verkauf von Waren, EuZW 2022, S. 49 f.
- Sonderweg oder Wegweiser? – Eine produktsicherheitsrechtliche Analyse des neuen Medizinprodukterechts (mit Dr. Carsten Schucht), InTeR 2020, S. 66 ff.
- Medizinprodukterecht – hier: Anspruch auf Information durch Übermittlung einer Kundenliste hinsichtlich bestimmter Hüftendoprothesen bejaht, Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 19.11.2019 – 13 A 1326/17 (mit Dr. Boris Handorn), MPR 2020, 52 ff.
- Das neue EU-Medizinprodukterecht und seine möglichen Auswirkungen auf M&A-Transaktionen, M&A Review 10/2019
- Druckkammern - nicht nur für therapeutische Zwecke? (mit Hubertus Bartmann), caisson, Jg. 33 Nr.4/Jg. 34 Nr. 1, Januar 2019
- Desinfektion behandschuhter Hände (mit Günter Kampf und Sebastian Lemmen), Krankenhaushygiene up2date 2018; 13(01): 27-40
- Muss der TÜV für fehlerhafte Brustimplantate zahlen?, Legal Tribune Online vom 16.2.2017
- Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB, Diss., 2007