Produkte und Prozesse müssen auch unabhängig von IT-spezifischen Vorgaben eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen. Konformitätsbewertungsverfahren sind dabei ein essenzieller Bestandteil für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben. Neben herstellereigenen Prüf- und Bewertungsverfahren kommt dabei auch der Mitwirkung akkreditierter Zertifizierungsstellen besondere Bedeutung zu. Dr. Christian Piovano hat einschlägige Erfahrung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Spannungsfeld derDeutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) einerseits sowie der Zertifizierungsstellen und Wirtschaftsakteure andererseits. Er berät umfassend bei akkreditierungs- und zertifizierungsrechtlichen Fragestellungen.
Neben fachkundiger Mitwirkung bei der Identifizierung, Abgrenzung und Einordnung von produktrechtlichen Fragestellungen rund um smarte bzw. digitale Produkte bringt Dr. Christian Piovano auch seine Vernetzung in Branchenverbänden und Arbeitsgruppen in die Produktkanzlei ein. Besonders hervorzuheben sind insoweit die Arbeitsgruppe „Produkthaftung“ der Plattform Industrie 4.0 und die Arbeitsgruppe „Verbraucherrecht“ des VDA.
- Studium und Abschluss in Politik- und Verwaltungswissenschaften (B.A.) an der Universität Konstanz mit Stationen u.a. in Brüssel beim Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München im Bereich der Produktsicherheit und Produkthaftung
- Promotion zum Dr. iur. mit einem produktsicherheitsrechtlichen Thema (Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums; Prof. Dr. Gesmann-Nuissl) an der TU Chemnitz
- ab 2018 regelmäßige Veröffentlichungen und Fachvorträge zu produktrechtlichen Themen
- ab 2019 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich der Produktsicherheit und Produkthaftung am Standort München
- ab 2021 Syndikusrechtsanwalt bei dem internationalen Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen AG
Sprachen: Deutsch, Englisch
Das vollständige Schriftenverzeichnis von Dr. Christian Piovano finden Sie hier.
Ausgewählte Veröffentlichungen:
- Das neue europäische Produkthaftungsrecht (mit Dr. Christian Hess), 2024
- Kommentierungen zum Hinweisgeberschutzgesetz, in: Schatz/Krebs (Hrsg.), Hinweisgeberschutzgesetz, 2024; §§ 27-31 HinschG
- Mehr Pflichten, mehr Rechte: Wie die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie die Spielregeln für Wirtschaftsakteure und Verbraucher ändert (Teil 2) (zusammen mit Dr. Christian Hess), ZfPC 2024, S. 161 ff.
- Mehr Pflichten, mehr Rechte: Wie die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie die Spielregeln für Wirtschaftsakteure und Verbraucher ändert (Teil 1) (zusammen mit Dr. Christian Hess), ZfPC 2024, S. 90 ff.
- Produktbeobachtung in der Digitalisierung. Wie Sie Product Compliance bei der Beobachtung der digitalisierten Produktwelt gewährleisten (mit Dr. Carsten Schucht und Dr. Gerhard Wiebe), 2023
- Kommentierungen zum Produktsicherheitsgesetz, in: Ehring/Taeger (Hrsg.), Produkthaftung und Produktsicherheit, 2022; §§ 2 Nr. 1, 16, 17, 20, 21 ProdSG; §§ 12-19 ProdSG
- Overwarning in der Produkt-Compliance, CB 2022, S. 137 ff.
- Digitalisierte Gebrauchsanleitung bei Bauprodukten – Chancen und Risiken, NZBau 2022, S. 325 ff.
- Kapitel „Haftung – Digitalisierung“, in: Bialek (Hrsg.), Praxisratgeber Maschinensicherheit, 51. Aktualisierung 2022
- Rechtsfragen bei der Identifikation des produktsicherheitsrechtlichen Herstellers bei OEM-Geschäften, InTeR 2021, S. 6 ff.
- Rechtssicheres Notifizieren im Produktsicherheitsrecht – Anforderungen an eine „unverzügliche“ Notifikation (zusammen mit Prof. Dr. Thomas Klindt), NVwZ 2021, S. 1016
- Urteilsbesprechung zum Urteil des EuGH vom 6.5.2021 – C-142/20, EuZW 2021, S. 718 f.
- Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht, 2020
- Die Einbeziehung von Software in den sachlichen Anwendungsbereich des ProdSG, PHi 2019, S. 80 ff.
- Die Einbeziehung von Zulieferteilen im B2B-Bereich in den Produktbegriff des § 2 Nr. 22 ProdSG, InTeR 2018, S. 135 ff.