Neues Marktüberwachungsgesetz verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben sich nunmehr auf ein Marktüberwachungsgesetz (MüG) verständigt, das die Marktüberwachung im Non-Food-Bereich regelt. Das MüG dient der Durchführung der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) und überführt das im bisherigen ProdSG geregelte Marktüberwachungsrecht in ein eigenes Gesetz.