Zweites Gesetz zur Änderung des ElektroG
Die Bundesregierung hat am 05.08.2022 den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Im Wesentlichen wird damit die Übergangsfrist des § 46 Abs. 2 ElektroG um 6 Monate verlängert. Daneben wird Anlage 1 in wenigen Punkten geändert, und es werden geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen.