Die Reform des europäischen Maschinenrechts
Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU Ende Juni 2023 geht eine Zäsur für den Maschinen- und Anlagenbau einher. Nunmehr steht fest, dass die inzwischen in mehreren Hinsichten veraltete EG-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 ein Ablaufdatum haben wird.
