REACH: Beschränkung von „Mikroplastik“ in Kraft getreten
Die Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikel (vormals und umgangssprachlich auch „Mikroplastik“) wurde mit Verordnung (EU) 2023/2055 vom 25.09.2023 als Eintrag Nr. 78 in Anhang XVII zu REACH eingeführt. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 27.09.2023 (ABl. L 238 vom 27.09.2023, S. 67) trat diese am 17.10.2023 in Kraft. Damit hat ein durchaus kontrovers betrachtetes Beschränkungsverfahren, das auf Verlangen der EU-Kommission initiiert wurde, nach über fünf Jahren seinen Abschluss gefunden.