Harmonisierte Pflichtangaben zur Gewährleistung und zu Garantien
Mit der so genannten EmpCo-Richtlinie werden auch neue Regelungen zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zum Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts und zu gewerblichen Haltbarkeitsgarantien eingeführt. Hier sollen nun EU-weit harmonisierte Mitteilungen bzw. Kennzeichnungen eingeführt werden.