Der neue Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847)
Am 10.12.2024 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act, im Folgenden „CRA“) in Kraft getreten. Als erster europäischer Rechtsakt dieser Art führt er verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen während ihres gesamten Lebenszyklus sowie entsprechende Pflichten der Wirtschaftsakteure ein.